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Porto, Portugal

BUCHUNG
BEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) gelten für alle Geschäfte zwischen dem Reisenden und Splendidevasion, Lda (im Folgenden SE).

1.2 Diese AVB gelten für alle Geschäfte bis zur Herausgabe neuer AVB durch SE, auch wenn diese ohne Bezugnahme auf diese AVB zustande kommen.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist die jeweilige Buchung, in der alle Leistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten sind. Zusagen von Mitarbeitern oder Vertretern von SE sind irrelevant, es sei denn, sie werden vom Unternehmen schriftlich bestätigt.

2.2 Die von SE abgegebenen Angebote sind freibleibend. Alle Preisänderungen nach der Buchungsbestätigung durch SE müssen dem Reisenden mitgeteilt werden. Die Buchung gilt erst dann als von SE angenommen, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt.

 

3. Vergütung und Zahlung

3.1 Die Höhe der Vergütung wird von SE festgelegt. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt der Reisende, diese zur Kenntnis genommen zu haben und als angemessen zu akzeptieren.

3.2 Änderungen oder zusätzliche Wünsche werden von SE entsprechend dem jeweiligen Fall in Rechnung gestellt.

3.3 Der Vergütungsanspruch von SE entsteht für jedes einzeln erbrachte Programm/jede einzeln erbrachte Dienstleistung. Alle Programme/Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, sind gesondert zu vergüten.

3.4 SE ist jederzeit berechtigt, die gesamte vereinbarte Vergütung fällig zu stellen. Bei allgemeinen Programmen/Leistungen sind die ersten 25 % der Vergütung bei Auftragserteilung fällig, erst dann kann SE die daraus resultierenden Buchungen bestätigen, die folgenden 50 % sind 45 Tage vor Beginn des Programms/der Leistung fällig und die restlichen 25 % 20 Tage vor Beginn des Programms/der Leistung.

3.5 Der Reisende ist für alle Bankgebühren und Wechselkurse verantwortlich.

 

4. Stornierungs- und Änderungsbedingungen

4.1 Wenn der Reisende vor oder am Zielort darauf verzichtet, ist SE berechtigt, die folgenden Beträge in Rechnung zu stellen oder die Verpflichtung zur Rückzahlung des bereits erhaltenen Betrags gemäß den folgenden Bedingungen:

Wenn die Stornierung oder Änderung des gebuchten Programms/der gebuchten Dienstleistung zwischen folgenden Zeitpunkten erfolgt:

a) Für jede Stornierung des ausgewählten Programms/der ausgewählten Dienstleistung werden 10 % der Gesamtkosten fällig;

b) 30 Tage vor Beginn des ausgewählten Programms/der ausgewählten Dienstleistung wird eine vollständige Gutschrift für zukünftige Reisen mit SE ausgestellt. Reisende können ihre Reisedaten auf ein beliebiges Datum innerhalb von 18 Monaten nach dem ursprünglichen Reisedatum verschieben, ohne dass eine Strafe anfällt.

c) 29 bis 16 Tage vor Beginn des ausgewählten Programms/der ausgewählten Dienstleistung: 50 % des Gesamtpreises;

d) 15 Tage vor Beginn des ausgewählten Programms/der ausgewählten Dienstleistung: 100 % des Gesamtpreises.

4.2 Die in 4.1 genannten Bedingungen gelten nicht, wenn SE ausdrücklich andere Bedingungen für Stornierungen oder Änderungen mitgeteilt hat.

4.3 SE hat das Recht, im Falle einer Stornierung/Änderung eine höhere Gebühr zu erheben, wenn aus einem bestimmten oder punktuellen Grund der oben festgelegte Betrag nicht alle Buchungskosten abdeckt, wie z. B. in der Hochsaison. Wenn dies der Fall ist, muss SE dem Reisenden formell detaillierte Informationen zu den Buchungskosten vorlegen.

4.4 Falls SE nach Beginn des ausgewählten Programms/der ausgewählten Dienstleistung einen wichtigen Teil der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen nicht erbringen oder nachweisen kann, muss SE eine angemessene Fortsetzung der Paketlösungen ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden vornehmen und gegebenenfalls den Differenzbetrag zwischen den angebotenen und den erbrachten Dienstleistungen zahlen. Wenn der Reisende das Programm/die Dienstleistung mit den von SE angebotenen Lösungen fortsetzt, wird davon ausgegangen, dass er diese Vorschläge stillschweigend akzeptiert hat.

4.5 SE hat das Recht, ein Programm/eine Dienstleistung ohne finanziellen Verlust und ohne vorherige Ankündigung aufgrund von Wetterbedingungen, Naturphänomenen, sozialer Instabilität oder wenn die Sicherheitsbedingungen für alle Teilnehmer, einschließlich aller SE-Vertreter, nicht gewährleistet sind, abzusagen oder zu ändern.

4.6 SE haftet in keinem Fall für die nicht planmäßige Ankunft oder Abfahrt von Transportmitteln jeglicher Art, einschließlich Flügen.

4.7 Im Falle einer Stornierung/Änderung einer Aktivität aufgrund von Verzögerungen, die nicht von SE zu vertreten sind, wie z. B. Verspätungen von Reisenden/Gruppen, Verkehr, Ausfall von Transportmitteln, Diebstahl, haftet SE nicht für entstandene Kosten.

4.8 SE behält sich das Recht vor, die Teilnahme einer Person an einem Programm/einer Aktivität zu verweigern, wenn einer seiner Vertreter feststellt, dass diese Person nicht über die körperlichen Voraussetzungen verfügt oder mental nicht auf das gleiche Programm/die gleiche Aktivität vorbereitet ist, oder wenn sie Anzeichen von Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder ein Verhalten zeigt, das rassistische Ideale unterstützt oder die lokale Natur und Traditionen missachtet. SE hat auch das Recht und die Pflicht, einen Reisenden abzulehnen, wenn dieser aus irgendeinem Grund die von den örtlichen Gesundheitsbehörden festgelegten obligatorischen Maßnahmen in Bezug auf das Covid-19-Virus oder einen anderen möglichen Ausbruch nicht befolgt.

4.9 In Anbetracht der weltweiten Situation von Covid und der Auswirkungen, die dies auf bestimmte Reisen hat, erstattet SE den Reisenden, die aufgrund von Covid-Beschränkungen bis zum Zeitpunkt der Reise gezwungen sind, ihre Reise zu stornieren, den vollen Betrag zurück. Die Rückerstattung wird in Betracht gezogen, wenn einige der folgenden Reisebeschränkungen zu irgendeinem Zeitpunkt vor Reiseantritt auftreten können, sodass der Reisende die Reise nicht wie geplant abschließen kann, nämlich:

- Die Gesundheits- oder Regierungsbehörden des Reiselandes erklären sich ausdrücklich „gegen alle Reisen nach Portugal, die nicht unbedingt notwendig sind“ durch ihre Bürger;

- Die Gesundheits- oder Regierungsbehörden des Reiselandes erklären sich ausdrücklich „gegen Reisen in bestimmte Gebiete“ Portugals, jedoch, wenn dies für die Reiseroute des Reisenden relevant ist;

- Einführung einer Quarantäne bei Ankunft am Zielort des Reisenden;

- Aus allen anderen Gründen als den hier genannten gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen.

 

5. Eigentumsrecht und Urheberrechtsschutz

5.1 Alle bereitgestellten Programme/Dienstleistungen und Informationen sowie Vorschläge oder Ideen oder einzelne Teile davon sind Eigentum von SE. Jegliche Vervielfältigung, unsachgemäße oder unbefugte Nutzung des Inhalts wird rechtlich verfolgt.

 

6. Gewährleistung und Schadensersatz

6.1 Der Reisende hat allfällige Beanstandungen innerhalb von 5 Tagen nach Beendigung der von SE erbrachten Leistungen schriftlich bekannt zu geben und zu begründen. Erfolgt die Beanstandung während des Programms/der Dienstleistung und ist sie berechtigt und rechtzeitig, so hat der Reisende nur Anspruch auf Nachbesserung desselben Programms/derselben Dienstleistung.

6.2 Eine Haftung von SE für Schäden wird einvernehmlich ausgeschlossen, sofern SE nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Verletzung ihrer Hauptpflichten nachgewiesen werden kann. Das Recht des Reisenden auf Gewährleistung bleibt gemäß diesen AGB unberührt. Schadenersatzansprüche des Reisenden für Folgeschäden sind in jedem Fall ausgeschlossen.

6.3 SE übernimmt ausdrücklich keine Gewährleistung für den Fall, dass eines der durchgeführten Programme/Dienstleistungen kein oder nicht das erhoffte Ergebnis erzielt.

6.4 SE haftet nicht für Kosten, die im Zusammenhang mit Rettungs- und Krankheitsfällen entstehen, mit Ausnahme der Kosten, die in der von Turismo de Portugal, I.P., vorgeschriebenen Versicherungspolice enthalten sind.

6.5 Wenn der Teilnehmer eine Aktivität aus irgendeinem Grund vor deren Abschluss verlässt, ist der Teilnehmer für alle anfallenden Kosten verantwortlich.

6.6 SE ist nicht verantwortlich für verlorenes, gestohlenes oder beschädigtes Gepäck oder Ausrüstung oder für Kosten, die im Falle eines solchen Verlusts oder einer solchen Beschädigung entstehen.

6.7 SE haftet nicht für Kosten, Schäden oder Diebstähle, die der Reisende während seines Aufenthalts, seiner Aktivitäten und seiner Freizeit versehentlich oder absichtlich verursacht.

6.8 Wenn der Einreise des Reisenden nach Portugal aus irgendeinem Grund von der portugiesischen Regierung oder den Zollbehörden nicht zugestimmt wird, behält sich SE das Recht vor, keine Rückerstattung des gezahlten Betrags zu leisten und mögliche Kosten im Zusammenhang mit dem ausgewählten Programm/Service in Rechnung zu stellen. SE kann aus diesem Grund nicht haftbar gemacht werden.

 

7. Anerkennung von Risiken

7.1 Der Reisende erkennt an und bestätigt, dass jede Aktivität im Freien mit Risiken verbunden ist. Zu diesen Risiken gehören nicht nur Gefahren, die mit der Teilnahme an Aktivitäten im Freien verbunden sind, sondern auch Gefahren, die mit der An- und Abreise zum Ort der Aktivitäten im Freien verbunden sind.

 

8. Geheimhaltungspflicht

8.1 SE verpflichtet sich, alle den Reisenden betreffenden Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. SE stellt sicher, dass die Geheimhaltungspflicht auch von seinen Mitarbeitern und Vertretern eingehalten wird. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags.

8.2 Ungeachtet dieser Geheimhaltungspflicht ist SE uneingeschränkt und unwiderruflich berechtigt, den Reisenden und gegebenenfalls eine kurze Beschreibung der in seinem Namen erbrachten Leistungen in seine Referenzliste aufzunehmen und diese Informationen für Werbe- und Präsentationszwecke in jeglicher redlicher Weise, insbesondere auch im Internet, zu verwenden.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Vila Nova de Gaia – Portugal. Es gilt ausschließlich portugiesisches Recht.

 

Zusatz zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ist weltweit ein zunehmendes Problem (Prostitution, Pornografie, Sexhandel mit Kindern und Jugendlichen).

SE erkennt an, dass die Tourismusbranche die rechtliche und moralische Verpflichtung hat, dafür zu sorgen, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen in ihre Entwicklungsagenda aufgenommen wird.

Daher verpflichtet sich der Reisende, den folgenden Ethikkodex einzuhalten und während der Vertragsverlängerung umzusetzen:

1. Förderung der Menschenrechte, insbesondere der Rechte von Kindern und Jugendlichen;

2. Ablehnung, Unterdrückung und Verurteilung der kommerziellen Ausbeutung von Menschen in all ihren Formen, insbesondere der kommerziellen sexuellen Ausbeutung und insbesondere, wenn sie Kinder und Jugendliche betrifft;

Jeder Verstoß gegen einen der Punkte führt automatisch zur Kündigung des Vertrags zwischen SE und dem Reisenden, der hiermit akzeptiert, alle Konsequenzen zu tragen, die sich aus einem anderen Verhalten ergeben würden.

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